Definition
Surrogat ist ein Gegenstand, der kraft Gesetzes an die Stelle eines anderen Gegenstands tritt, etwa als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder als Erlös aus seiner Veräußerung. Man unterscheidet die dingliche Surrogation, bei der das Surrogat unmittelbar dem Berechtigten zusteht (z. B. §§ 1247 S. 2, 2019 I, 2111 I BGB), und die schuldrechtliche Surrogation, bei der nur ein Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes besteht (z. B. § 285 I BGB, § 818 I BGB).
Klausurrelevant ist das Surrogat vor allem beim stellvertretenden Commodum nach § 285 I BGB: Nach h. M. erfasst die Norm auch den rechtsgeschäftlichen Veräußerungserlös (commodum ex negotiatione). Anders im Bereicherungsrecht: § 818 I BGB erstreckt die Herausgabe nur auf gesetzliche Surrogate, der Verkaufserlös fällt nicht darunter; geschuldet ist dann Wertersatz nach § 818 II BGB.
Im Sachen- und Erbrecht schützt die dingliche Surrogation den Berechtigten vor dem Zugriff fremder Gläubiger, weil das Ersatzstück unmittelbar seinem Vermögen zugeordnet wird.
