Definition
Eine Superrevisionsinstanz ist ein Gericht, das die Entscheidungen der Fachgerichte umfassend auf die richtige Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts überprüft. Das BVerfG ist nach st. Rspr. keine Superrevisionsinstanz, sondern prüft fachgerichtliche Entscheidungen nur auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts.
Zurückzuführen ist der Grundsatz auf die Heck’sche Formel (BVerfGE 18, 85). Danach sind Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Sache der Fachgerichte; das BVerfG greift im Rahmen der Urteilsverfassungsbeschwerde (Art. 94 I Nr. 4a GG) nur ein, wenn diese den Einfluss der Grundrechte grundsätzlich verkannt, ihre Bedeutung und Tragweite missachtet oder willkürlich entschieden haben.
In der Klausur gehört dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab an den Beginn der Begründetheit. Besonders relevant wird er bei Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten, bei denen die fachgerichtliche Abwägung mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 GG) nachzuprüfen ist.
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