Definition
Subjektive Kriterien sind die persönlichen Umstände, individuelle Interessen, Wünsche, Bedürfnisse und Wertevorstellungen.
Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung ist vorrangig auf subjektive Kriterien abzustellen: Frühere Äußerungen, individuelle Wertvorstellungen und erkennbare persönliche Präferenzen des Betroffenen gehen einer rein objektiven, am Interesse eines verständigen Durchschnittsmenschen orientierten Betrachtung vor. Erst wenn sich aus den subjektiven Umständen kein eindeutiger Wille ermitteln lässt, greift die objektive Betrachtungsweise als Auffanglösung. Die vollständige Prüfung erläutert der Artikel zur mutmaßlichen Einwilligung.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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