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Definition: Subjektive Fahrlässigkeit

Definition

Subjektive Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die objektive Sorgfaltswidrigkeit dem Täter nach seinen individuellen Fähigkeiten und dem Maß des individuellen Könnens auch subjektiv vorgeworfen werden kann und der Erfolg auch subjektiv vorhersehbar war.

Die subjektive Fahrlässigkeit wird beim Fahrlässigkeitsdelikt auf der Schuldebene geprüft und individualisiert den Sorgfaltsmaßstab: Es kommt nun gerade auf das persönliche Können, Wissen und die Fähigkeiten des konkreten Täters an. Verfügt der Täter über Sonderwissen, kann dies die Anforderungen erhöhen; bleibt er hinter dem Durchschnitt zurück, kann die Schuld entfallen. Damit korrespondiert sie spiegelbildlich zur objektiven Fahrlässigkeit auf Tatbestandsebene. Bedeutung hat die Unterscheidung vor allem bei der individuellen Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit. Aufbau und Prüfungsschritte erläutert der Beitrag Das Fahrlässigkeitsdelikt.

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