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Definition: Sittengesetz

Definition

Sittengesetz bezeichnet die Gesamtheit der in der Gesellschaft allgemein anerkannten sittlichen Normen des Zusammenlebens. Es ist eine der drei Schranken der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG), hat aber neben den Rechten anderer und der verfassungsmäßigen Ordnung nach h. M. keine eigenständige Bedeutung.

Art. 2 I GG nennt drei Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit (Schrankentrias): die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz. Weil eine Norm, die den Rechten anderer oder dem Sittengesetz dient, ohnehin verfassungsgemäß sein muss, geht beides in der verfassungsmäßigen Ordnung auf.

In der Klausur prüfst du deshalb allein die verfassungsmäßige Ordnung. Nach der Elfes-Entscheidung (BVerfGE 6, 32) ist darunter die Gesamtheit der formell und materiell verfassungsmäßigen Rechtsnormen zu verstehen; die Verhältnismäßigkeit prüfst du als Schranken-Schranke.

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