Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Siegel

Definition

Ein Siegel ist ein amtliches Hoheitszeichen, das sichtbar an einem Gegenstand angebracht wird, um eine behördliche Verfügung zu kennzeichnen und gegen unbefugte Einwirkung zu sichern. Es ist das Tatobjekt des Siegelbruchs, § 136 II StGB.

Das Siegel ist Tatobjekt des Siegelbruchs nach § 136 II StGB und dient als äußeres Zeichen staatlicher Verfügungsgewalt, während § 136 I StGB die Verstrickung als tatsächliches Herrschaftsverhältnis schützt. Praktisch relevant wird das Siegel etwa bei gerichtsvollzieherischen Pfändungen nach §§ 808, 809 ZPO, wenn Gegenstände beim Schuldner verbleiben und lediglich versiegelt werden. Die Strafbarkeit entfällt gemäß § 136 III StGB, wenn die zugrunde liegende Diensthandlung nicht rechtmäßig war. Vertiefend: § 136 StGB (Verstrickungsbruch; Siegelbruch).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten