Definition
Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, also eine rechtsfähige, mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft sich nach dem Wohnsitz in ihrem Gebiet bestimmt. Sie bildet die unterste Ebene der kommunalen Selbstverwaltung und hat nach Art. 28 II 1 GG das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Staatsorganisationsrechtlich ist die Gemeinde Teil des jeweiligen Landes.
Von der Gemeinde zu unterscheiden sind die Gemeindeverbände wie die Landkreise, denen die Selbstverwaltung nur im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs zusteht (Art. 28 II 2 GG); beide zusammen werden als Kommunen bezeichnet. Nach der Rastede-Entscheidung (BVerfGE 79, 127) gilt ein Aufgabenverteilungsprinzip zugunsten der Gemeinden.
Klausurrelevant sind zudem die Unterscheidung von eigenem und übertragenem Wirkungskreis, die Gemeindeordnungen der Länder und die Kommunalverfassungsbeschwerde nach Art. 94 I Nr. 4b GG.
