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Definition: Geldschuld

Definition

Eine Geldschuld verpflichtet zur Übertragung abstrakter Kaufmacht in Form von Bargeld (amtliche Geldscheine und Münzen) oder Buchgeld (Forderungen gegen Banken).

Die Geldschuld ist eine Gattungsschuld eigener Art, bei der es – anders als bei Sachleistungen – nicht auf konkrete Geldstücke, sondern auf einen bestimmten Wert ankommt (Wertsummentheorie). Erfüllung tritt daher grundsätzlich sowohl durch Bar- als auch durch Buchgeld gem. § 270 BGB ein, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Examensrelevant ist die Abgrenzung zur Wertschuld sowie die Behandlung von Fremdwährungsschulden nach § 244 BGB. Mehr dazu im Artikel zu Leistungsgegenständen.

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