Definition
Geld meint jedes staatlich ausgegebene oder garantierte Zahlungsmittel, das im Verkehr als solches gilt oder gelten soll.
Der Geldbegriff ist Tatobjekt mehrerer Straftatbestände, insbesondere der §§ 146 ff. StGB (Geldfälschung), und zugleich zentraler Bezugspunkt zivilrechtlicher Zahlungspflichten. Abzugrenzen ist echtes Geld von Falschgeld, das mangels staatlicher Garantie kein Geld im Rechtssinne darstellt, sowie von bloßen Zahlungsversprechen wie Schecks oder Wechseln, die selbst kein Geld, sondern Wertpapiere sind. Sachenrechtlich gilt Bargeld als bewegliche Sache im Sinne des § 90 BGB, während Buchgeld als Forderung einzuordnen ist.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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