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Definition: Abstrakt-generell / konkret-individuell

Definition

  • Abstrakt bedeutet, dass eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten betroffen ist.

  • Konkret bedeutet, dass ein bestimmter Sachverhalt betroffen ist.

  • Individuell bedeutet, dass eine bestimmte oder bestimmbare Anzahl von Personen Adressat der Handlung ist.

  • Generell bedeutet, dass eine unbestimmte Anzahl von Personen Adressat der Handlung ist.

Der Verwaltungsakt i. S. d. § 35 S. 1 VwVfG ist in der Regel konkret-individuell, kann aber auch abstrakt-individuell sein.

Die Begriffspaare abstrakt/konkret und generell/individuell sind der Schlüssel zur Abgrenzung zwischen Verwaltungsakt und Rechtsverordnung: Während die Rechtsnorm abstrakt-generell wirkt, regelt der Verwaltungsakt typischerweise einen Einzelfall. Klausurrelevant wird die Unterscheidung vor allem bei der Allgemeinverfügung nach § 35 S. 2 VwVfG. Wie du die Regelungswirkung sauber prüfst, zeigt unser Artikel Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG).

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