Definition
Abstrakt bedeutet, dass eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten betroffen ist.
Konkret bedeutet, dass ein bestimmter Sachverhalt betroffen ist.
Individuell bedeutet, dass eine bestimmte oder bestimmbare Anzahl von Personen Adressat der Handlung ist.
Generell bedeutet, dass eine unbestimmte Anzahl von Personen Adressat der Handlung ist.
Der Verwaltungsakt i. S. d. § 35 S. 1 VwVfG ist in der Regel konkret-individuell, kann aber auch abstrakt-individuell sein.
Die Begriffspaare abstrakt/konkret und generell/individuell sind der Schlüssel zur Abgrenzung zwischen Verwaltungsakt und Rechtsverordnung: Während die Rechtsnorm abstrakt-generell wirkt, regelt der Verwaltungsakt typischerweise einen Einzelfall. Klausurrelevant wird die Unterscheidung vor allem bei der Allgemeinverfügung nach § 35 S. 2 VwVfG. Wie du die Regelungswirkung sauber prüfst, zeigt unser Artikel Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG).
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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