Definition
Actio illicita in causa bezeichnet die umstrittene Rechtsfigur, nach der ein Täter, der eine Rechtfertigungslage (insbesondere eine Notwehrlage nach § 32 StGB) schuldhaft herbeigeführt hat, sich für die Abwehrhandlung zwar auf den Rechtfertigungsgrund berufen kann, aber wegen seines pflichtwidrigen Vorverhaltens bestraft wird, weil er damit die Ursache für die spätere Rechtsgutsverletzung gesetzt hat. Klausurhinweis: BGH und h. M. lehnen die Figur ab und lösen solche Fälle über die Einschränkung des Notwehrrechts bei der Gebotenheit (§ 32 I StGB).
Die Figur wird vor allem bei der Notwehrprovokation diskutiert und ist strukturell an die actio libera in causa angelehnt. Kritiker halten sie für widersprüchlich: Ist die Abwehrhandlung gerechtfertigt, kann der durch sie verursachte Erfolg nicht zugleich über das Vorverhalten als Unrecht zugerechnet werden. Der BGH löst Provokationsfälle stattdessen über die sozialethischen Einschränkungen der Gebotenheit: Bei der Absichtsprovokation entfällt das Notwehrrecht, bei sonst vorwerfbarer Provokation muss der Täter ausweichen oder sich auf Schutzwehr beschränken. In der Klausur wird der Streit daher meist bei der Gebotenheit angesprochen.
