Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Abstraktionsprinzip

Definition

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass die Unwirksamkeit eines Verpflichtungsgeschäfts sich nicht auf das Erfüllungsgeschäft auswirkt. Verfügungsgeschäfte gelten abstrakt und damit losgelöst vom Grundgeschäft.

Das Abstraktionsprinzip ist ein Grundpfeiler des deutschen Zivilrechts und ergänzt das Trennungsprinzip, das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft als zwei getrennte Rechtsgeschäfte begreift. Folge: Wer aufgrund eines unwirksamen Kaufvertrags übereignet, wird zunächst dennoch Eigentümer; rückabgewickelt wird über das Bereicherungsrecht (§ 812 BGB). Durchbrochen wird die Abstraktion bei Fehleridentität, Bedingungszusammenhang (§ 158 BGB) und Geschäftseinheit (§ 139 BGB). Das Verständnis dieses Prinzips ist Voraussetzung für nahezu jede zivilrechtliche Fallbearbeitung. Die dogmatischen Grundlagen erläutert der Beitrag Grundbegriffe des Zivilrechts.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten