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Definition: Rechtsnorm

Definition

Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Regelung mit Außenwirkung, die abstrakt-generell für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen und Personen gilt.

Klausurhinweis: Gesetz im Sinne des BGB ist jede Rechtsnorm (Art. 2 EGBGB), was etwa bei § 134 BGB und § 823 II BGB relevant wird.

Rechtsnormen sind alle Gesetze im materiellen Sinne: neben Parlamentsgesetzen auch Rechtsverordnungen (Art. 80 I GG), Satzungen sowie Gewohnheitsrecht. Verwaltungsvorschriften sind dagegen grundsätzlich bloßes Innenrecht ohne Außenwirkung.

Vom Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) unterscheidet sich die Rechtsnorm durch ihren abstrakt-generellen Charakter; diese Abgrenzung entscheidet etwa über die statthafte Klageart oder die Normenkontrolle nach § 47 VwGO. Strukturell besteht eine Rechtsnorm aus Tatbestand und Rechtsfolge, was die Grundlage des Gutachtenstils bildet.

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