Definition
Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Regelung mit Außenwirkung, die abstrakt-generell für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen und Personen gilt.
Klausurhinweis: Gesetz im Sinne des BGB ist jede Rechtsnorm (Art. 2 EGBGB), was etwa bei § 134 BGB und § 823 II BGB relevant wird.
Rechtsnormen sind alle Gesetze im materiellen Sinne: neben Parlamentsgesetzen auch Rechtsverordnungen (Art. 80 I GG), Satzungen sowie Gewohnheitsrecht. Verwaltungsvorschriften sind dagegen grundsätzlich bloßes Innenrecht ohne Außenwirkung.
Vom Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) unterscheidet sich die Rechtsnorm durch ihren abstrakt-generellen Charakter; diese Abgrenzung entscheidet etwa über die statthafte Klageart oder die Normenkontrolle nach § 47 VwGO. Strukturell besteht eine Rechtsnorm aus Tatbestand und Rechtsfolge, was die Grundlage des Gutachtenstils bildet.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten