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Definition: Abwehrprovokation

Definition

Die Abwehrprovokation meint das absichtliche Sich-Überrüsten in Kenntnis der späteren Notwehrlage, sodass der Sich-Überrüstende nur deshalb Zugriff auf ein lebensgefährliches Verteidigungsmittel hat.

Die Abwehrprovokation ist von der Notwehrprovokation im engeren Sinne zu unterscheiden: Während dort der Angriff erst durch das Vorverhalten des Angegriffenen ausgelöst wird, trifft der Täter bei der Abwehrprovokation lediglich vorsorglich Verteidigungsvorkehrungen. Nach überwiegender Ansicht bleibt das Notwehrrecht aus § 32 StGB hierdurch grundsätzlich unberührt, da anders als bei der Absichtsprovokation keine treuwidrige Ausnutzung der Notwehrlage vorliegt. Diskutiert wird jedoch eine Einschränkung über das Rechtsmissbrauchsverbot. Mehr dazu im Artikel zu Notwehr (§ 32 StGB).

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