Schaden

Definition

Unter einem Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße zu verstehen.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Vermögensschaden (materieller Schaden) und dem Nichtvermögensschaden (immaterieller Schaden, etwa Schmerzensgeld). Nach dem Grundsatz des § 253 I BGB kann wegen eines immateriellen Schadens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen (§ 253 II BGB) eine Entschädigung in Geld verlangt werden – ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld existiert also nicht.

Die konkrete Schadensermittlung erfolgt grundsätzlich nach der Differenzhypothese, die jedoch in bestimmten Fallgruppen normativ korrigiert wird, etwa bei der Frage, ob ersparte Aufwendungen oder Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen sind (Vorteilsausgleichung). Einen systematischen Überblick bietet der Artikel zur Grundsystematik des Schadensrechts.

Der Schadensbegriff ist zentraler Anknüpfungspunkt sowohl im vertraglichen Schadensersatzrecht (§§ 280 ff. BGB) als auch im deliktischen Schadensersatzrecht (§ 823 I BGB).

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