Definition
Als Sachurteilsvoraussetzungen werden die Prüfungspunkte bezeichnet, die erfüllt sein müssen, damit eine Klage überhaupt vor Gericht gebracht werden kann. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen sind bei allen Klagearten zu prüfen. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen sind nur bei einzelnen Klagearten zu prüfen.
Als Sachurteilsvoraussetzungen werden die Prüfungspunkte bezeichnet, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht über eine Klage in der Sache entscheiden darf. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen – etwa die Zuständigkeit des Gerichts, die Partei- und Prozessfähigkeit sowie das Rechtsschutzbedürfnis – sind bei jeder Klageart zu prüfen, während besondere Sachurteilsvoraussetzungen nur bei bestimmten Klagearten hinzutreten. Fehlt eine Sachurteilsvoraussetzung, ist die Klage als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die Begründetheit ankommt. Vertiefend dazu der Beitrag zur Zulässigkeit einer Klage.
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