Oberste Landesbehörde

Definition

Oberste Landesbehörde ist eine Behörde eines Landes, die keiner anderen Landesbehörde nachgeordnet ist und deren Zuständigkeit sich auf das gesamte Landesgebiet erstreckt. Dazu gehören insbesondere die Landesregierung (in den Stadtstaaten der Senat), der Ministerpräsident bzw. Erste oder Regierende Bürgermeister sowie die Landesministerien (in den Stadtstaaten die Senatsverwaltungen). Je nach Landesrecht zählen auch weitere selbständige Stellen wie der Landesrechnungshof dazu.

Praktisch wichtig wird der Begriff vor allem im Verwaltungsprozess: Nach § 68 I 2 Nr. 1 VwGO ist ein Widerspruchsverfahren entbehrlich, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen wurde, sofern nicht ein Gesetz die Nachprüfung vorschreibt.

Im Staatsorganisationsrecht begegnet er bei der Bundesaufsicht: Weisungen in der Bundesauftragsverwaltung sind grundsätzlich an die obersten Landesbehörden zu richten (Art. 85 III 2 GG), und nach Art. 84 III 2 GG kann die Bundesregierung Beauftragte zu ihnen entsenden. Abzugrenzen sind obere, mittlere und untere Landesbehörden.

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