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Definition: Objektive Sorgfaltswidrigkeit

Definition

Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer in der konkreten Situation und unter Berücksichtigung der sozialen Rolle des Täters anders vorgegangen wäre, als es ein besonnener und gewissenhafter Mensch ex ante getan hätte.

Die objektive Sorgfaltswidrigkeit bildet zusammen mit der objektiven Vorhersehbarkeit den objektiven Fahrlässigkeitsmaßstab und ist strikt von der subjektiven, individuellen Vorwerfbarkeit auf Schuldebene zu trennen. Maßgeblich ist ein rollenspezifischer, verobjektivierter Maßstab, der besondere Sonderfähigkeiten des Täters unberücksichtigt lässt. Wie dieser Prüfungspunkt praktisch in ein Fahrlässigkeitsdelikt eingebettet wird, zeigt der Artikel § 222 StGB (Fahrlässige Tötung).

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