Obiter dictum

Definition

Ein obiter dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine Rechtsausführung in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung, die das Ergebnis nicht trägt. Sie kann hinweggedacht werden, ohne dass die Entscheidung entfiele. Gegenbegriff sind die tragenden Gründe (ratio decidendi).

Die Unterscheidung zwischen obiter dictum und tragenden Gründen hat handfeste Folgen: Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 I BVerfGG erstreckt sich nach dessen ständiger Rechtsprechung nur auf den Tenor und die tragenden Gründe. Auch eine Divergenzvorlage an den Großen Senat nach § 132 II GVG setzt eine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage voraus. Gleichwohl werden obiter dicta genau beobachtet, weil Obergerichte darin häufig künftige Rechtsprechungsänderungen ankündigen. Bei Leitentscheidungen solltest du daher erkennen, welche Passagen das Ergebnis tatsächlich tragen.

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