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Definition: Objektive Vorhersehbarkeit

Definition

Objektiv vorhersehbar ist das, was eine vernünftige Person aus dem gleichen Umfeld des Täters unter den gegebenen Umständen und basierend auf allgemeiner Lebenserfahrung hätte erwarten können.

Die objektive Vorhersehbarkeit ist Bestandteil der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein Kernelement der Fahrlässigkeitsprüfung sowie der objektiven Zurechnung. Maßstab ist nicht der individuelle Täter, sondern ein besonnener und gewissenhafter Mensch aus dem jeweiligen Verkehrskreis in der konkreten Situation. Fehlt es an der objektiven Vorhersehbarkeit des Erfolgs, entfällt bereits die objektive Sorgfaltspflichtverletzung und damit die Fahrlässigkeit insgesamt. Abzugrenzen ist die objektive von der subjektiven Vorhersehbarkeit, die erst auf Ebene der individuellen Vorwerfbarkeit relevant wird.

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