Objektive Strafbarkeitsbedingung

Definition

Eine objektive Strafbarkeitsbedingung ist ein Umstand, der außerhalb von Unrecht und Schuld steht, für die Strafbarkeit aber objektiv vorliegen muss. Vorsatz oder Fahrlässigkeit müssen sich auf ihn nicht beziehen.

Beispiele sind die Nichterweislichkeit der behaupteten Tatsache bei § 186 StGB und die im Rausch begangene rechtswidrige Tat bei § 323a I StGB.

Im Gutachten prüfst du die objektive Strafbarkeitsbedingung regelmäßig nach der Schuld als eigenen Prüfungspunkt. Weil sie nicht vom Vorsatz umfasst sein muss, steht sie in einem Spannungsverhältnis zum Schuldprinzip. Die h.M. hält dies für zulässig, solange die Bedingung nicht das Unrecht begründet, sondern nur das Strafbedürfnis betrifft. Klausurrelevant sind neben § 323a I StGB vor allem § 186 StGB, § 231 I StGB und § 283 VI StGB. Ob ein Umstand Tatbestandsmerkmal oder Strafbarkeitsbedingung ist, entscheidet über die Anwendbarkeit der Irrtumsregeln, weshalb die Einordnung einzelner Merkmale oft umstritten ist.

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.