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Definition: Objektformel

Definition

Objektformel ist die auf Dürig zurückgehende Leitformel zur Bestimmung einer Verletzung der Menschenwürde: Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der konkrete Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird und dadurch seine Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt wird (Art. 1 I GG).

Die Objektformel ist negativ formuliert und nur eine Leitformel: Nicht jede Behandlung als Objekt verletzt die Menschenwürde, entscheidend ist die konkrete Subsumtion unter die Subjektqualität des Betroffenen. Klassische Anwendungsfälle sind Folter, die Rettungsfolter-Debatte und der Abschuss entführter Flugzeuge, den das BVerfG in der Luftsicherheitsgesetz-Entscheidung verworfen hat.

Da Art. 1 I GG nach h. M. abwägungsfest ist, scheidet eine Rechtfertigung bei einer Verletzung aus. Deshalb wird die Subsumtion in der Klausur besonders sorgfältig verlangt, eine pauschale Berufung auf die Formel genügt nicht.

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