Definition
Legaldefinition ist die vom Gesetzgeber selbst im Gesetzestext vorgenommene Begriffsbestimmung, an die der Rechtsanwender gebunden ist. Beispiele sind die Definition der Unverzüglichkeit als Handeln ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB) und die der Fahrlässigkeit (§ 276 II BGB).
In der Auslegung steht die Legaldefinition an erster Stelle: Findet sich eine gesetzliche Begriffsbestimmung, ist sie vorrangig vor Definitionen aus Rechtsprechung und Lehre heranzuziehen. Sie gilt aber grundsätzlich nur für das Gesetz oder den Abschnitt, in dem sie steht.
Ein häufiger Fehler ist es, Legaldefinitionen aus anderen Rechtsgebieten ungeprüft zu übertragen. Wichtige Sammelstellen sind etwa § 11 StGB oder die §§ 90 ff. BGB. Auch eine Legaldefinition lässt Auslegungsspielraum, wenn sie ihrerseits unbestimmte Begriffe enthält, etwa das „schuldhafte Zögern“.
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