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Definition: Legislative

Definition

Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist die Staatsgewalt, die allgemeinverbindliche Rechtsnormen, insbesondere Gesetze im formellen Sinn, setzt. Sie ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Art. 20 II 2, III GG).

Die Legislative bildet zusammen mit Exekutive und Judikative die klassische Gewaltenteilung. Sie ist nicht mit dem Parlament gleichzusetzen: An der Bundesgesetzgebung wirkt neben dem Bundestag auch der Bundesrat mit (Art. 50 GG).

Klausurrelevant sind vor allem die Grenzen der Gewaltenteilung: Parlamentsvorbehalt und Wesentlichkeitstheorie, aber auch die Frage, wann die Exekutive durch Rechtsverordnung (Art. 80 I GG) selbst Recht setzen darf. Dabei sind Gesetze im formellen Sinn (vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren beschlossen) und im materiellen Sinn (jede abstrakt-generelle Regelung mit Außenwirkung) zu unterscheiden.

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