Definition
Leib meint die körperliche Unversehrtheit einer Person.
Der Begriff begegnet in zahlreichen Normen, etwa in der Formel „Gefahr für Leib oder Leben“ (§ 34 StGB, § 228 BGB). Als Individualrechtsgut ist der Leib notwehrfähig, sodass ein Angriff hierauf die Notwehrlage nach § 32 StGB eröffnet. Strafrechtlich wird die körperliche Unversehrtheit primär durch die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) geschützt, zivilrechtlich über § 823 I BGB. Vom Leib zu unterscheiden ist das Rechtsgut Leben (§§ 211 ff. StGB). Vertiefend zur Notwehr (§ 32 StGB).
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