Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Wertinteresse

Definition

Wertinteresse ist das Interesse des Geschädigten daran, dass sein Vermögen insgesamt nicht geschmälert wird.

Im Schadensrecht wird zwischen Wert- und Integritätsinteresse unterschieden: Während das Integritätsinteresse auf die Unversehrtheit eines konkreten Rechtsguts zielt, betrifft das Wertinteresse das Vermögen insgesamt. Die Abgrenzung wirkt sich etwa bei der Ersetzungsbefugnis nach § 251 II BGB und bei der Bemessung des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB aus. Einen systematischen Überblick gibt der Artikel Grundsystematik des Schadensrechts.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten