Definition
Wertinteresse ist das Interesse des Geschädigten daran, dass sein Vermögen insgesamt nicht geschmälert wird.
Im Schadensrecht wird zwischen Wert- und Integritätsinteresse unterschieden: Während das Integritätsinteresse auf die Unversehrtheit eines konkreten Rechtsguts zielt, betrifft das Wertinteresse das Vermögen insgesamt. Die Abgrenzung wirkt sich etwa bei der Ersetzungsbefugnis nach § 251 II BGB und bei der Bemessung des Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB aus. Einen systematischen Überblick gibt der Artikel Grundsystematik des Schadensrechts.
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