Definition
Ein Werturteil im Sinne des Art. 5 I 1 GG ist eine subjektive Meinungsäußerung, die durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist und nicht objektiv beweisbar ist.
Die Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung ist ein Dauerbrenner in Klausuren zum Verfassungsrecht wie zum Strafrecht: Werturteile unterfallen stets dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, während Tatsachenbehauptungen nur geschützt sind, soweit sie zur Meinungsbildung beitragen – bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt. Auch bei den Beleidigungsdelikten entscheidet die Einordnung einer Äußerung über die anwendbaren Tatbestände. Vertiefung mit Beispielen bietet unser Artikel zur Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1 Hs. 1 GG).
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