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Definition: Weltanschauung

Definition

Eine Weltanschauung im Sinne von Art. 4 I GG ist eine überindividuelle, umfassende Sichtweise auf die Welt und das Leben, die eine sinnstiftende Orientierung für das eigene Handeln bietet. Sie unterscheidet sich von der Religion dadurch, dass sie keinen transzendenten Bezug zu einer höheren, übernatürlichen Macht haben muss.

Die Weltanschauungsfreiheit steht gemäß Art. 4 I GG gleichrangig neben der Religionsfreiheit und schützt auch areligiöse, atheistische oder agnostische Grundüberzeugungen. Entscheidend für die Abgrenzung zur Religion ist nicht der Wahrheitsgehalt der jeweiligen Überzeugung, sondern deren Ernsthaftigkeit und die subjektive Gewissheit des Trägers. Praktische Bedeutung erlangt der Begriff etwa bei der Anerkennung von Weltanschauungsgemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 VII WRV, die insoweit den Religionsgesellschaften gleichgestellt werden.

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