Definition
Unter einer Reserveursache ist ein Ereignis zu verstehen, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Eintritt des Schadens geführt hätte.
Reserveursachen werden vor allem im Rahmen der hypothetischen Kausalität relevant: Fraglich ist, ob sich ein Schädiger darauf berufen kann, dass der Schaden ohnehin später eingetreten wäre. Die herrschende Meinung lässt Reserveursachen grundsätzlich unberücksichtigt, um den Geschädigten nicht schlechterzustellen; eine wichtige Ausnahme bildet die Schadensanlage. Vertiefend dazu der Artikel Kausalität & Zurechnung.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten