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Definition: Religionsgesellschaft

Definition

Religionsgesellschaft ist ein Verband, der die Angehörigen eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses zur allseitigen Erfüllung der durch das Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV). Weltanschauungsvereinigungen sind ihr gleichgestellt (Art. 137 VII WRV).

Der Begriff stammt aus Art. 137 WRV; in Art. 7 III GG ist von „Religionsgemeinschaften“ die Rede, beide Begriffe werden synonym verwendet. Klausurrelevant ist vor allem das Selbstbestimmungsrecht: Religionsgesellschaften ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (Art. 137 III WRV).

Die Rechtsform ist offen: Religionsgesellschaften können privatrechtlich, etwa als Verein, oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sein (Art. 137 IV, V WRV). Für Letzteres müssen Verfassung und Mitgliederzahl die Gewähr der Dauer bieten.

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