Definition
Repräsentant ist, wem durch allgemeine Betriebsregelung oder tatsächliche Handlung in der Praxis bedeutsame, wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind (Repräsentantenhaftung als erweiternde Auslegung des § 31 BGB).
Die Repräsentantenhaftung erweitert den Anwendungsbereich des § 31 BGB über den Wortlaut hinaus auf Personen, die zwar formal keine Organstellung innehaben, aber faktisch bedeutsame Funktionen für die juristische Person ausüben. Maßgeblich ist dabei aus Gründen des Verkehrsschutzes nicht der Rang im Innenverhältnis, sondern das tatsächliche Auftreten nach außen. Die Rechtsfigur verhindert, dass sich juristische Personen durch organisatorische Gestaltung der Haftung entziehen. Mehr dazu im Artikel Haftung von Organen (§ 31 BGB).
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