Definition
Das Opportunitätsprinzip durchbricht das Legalitätsprinzip, indem es den Strafverfolgungsbehörden gestattet, aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens von der Verfolgung abzusehen, §§ 153 ff. StPO.
Praktisch bedeutsam wird das Opportunitätsprinzip vor allem bei Bagatelldelikten, § 153 StPO, und bei Auflagen zur Verfahrenseinstellung, § 153a StPO, die in der Praxis einen Großteil der Verfahrenserledigungen ausmachen. Examensrelevant ist die Abgrenzung zu den zwingenden Beschränkungsvorschriften der §§ 154, 154a StPO, die lediglich eine Teileinstellung der Verfolgung ermöglichen.
Vertiefend: Prozessmaximen der StPO.
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