Öffentlicher Verkehrsraum

Definition

Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören alle Flächen, die ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen sind und tatsächlich so benutzt werden. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Die Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b, 315c StGB schützen nur die Sicherheit des Verkehrs in diesem Raum.

Klausurrelevant sind vor allem Supermarktparkplätze, Parkhäuser und Tankstellengelände: Sie gehören während der Öffnungszeiten regelmäßig zum öffentlichen Verkehrsraum; nach Geschäftsschluss verlieren sie diese Eigenschaft erst, wenn die allgemeine Zufahrt eindeutig und äußerlich erkennbar gesperrt ist, etwa durch Schranke oder Kette. Ein Privatgelände, das nur einem individuell bestimmten Personenkreis offensteht, scheidet aus. Das Merkmal spielt auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und bei der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) eine Rolle. Ein typischer Fehler ist, auf das Eigentum oder eine straßenrechtliche Widmung abzustellen statt auf die tatsächliche Zulassung zur allgemeinen Benutzung.

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.