Definition
Die offerta ad incertas personas stellt ein verbindliches Angebot an die Allgemeinheit beziehungsweise an eine unbestimmte Personengruppe dar. Sie richtet sich dabei an jeden, der die im Angebot vorgegebenen Bedingungen erfüllt. Sie zeichnet sich durch einen Rechtsbindungswillen aus.
Die offerta ad incertas personas grenzt sich von der bloßen invitatio ad offerendum ab, bei der es dem Erklärenden gerade am Rechtsbindungswillen fehlt. Klassische Beispiele sind Warenauslagen mit Preisschildern, Automaten oder öffentliche Auslobungen, sofern ein hinreichend bestimmter Bindungswille erkennbar ist. Entscheidend für die Abgrenzung ist stets die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB aus Empfängerhorizont. In der Klausur ist die Einordnung häufig der Ausgangspunkt der Prüfung eines wirksamen Vertragsschlusses nach §§ 145 ff. BGB.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten