Definition
Hoheitlicher Eingriff ist jedes hoheitliche Handeln, welches zu einer tatsächlichen und rechtlichen nachteiligen Rechtsposition führt.
Der Begriff begegnet Studierenden vor allem als erste Voraussetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs im Verwaltungsrecht: Nur wer durch hoheitliches – nicht privatrechtliches – Handeln in einer Rechtsposition beeinträchtigt wird, kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Klausurrelevant ist daher die Abgrenzung zwischen hoheitlichem und fiskalischem Tätigwerden der Verwaltung. Vertiefend: Der Folgenbeseitigungsanspruch.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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