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Definition: Hoheitlicher Eingriff

Definition

Hoheitlicher Eingriff ist jedes hoheitliche Handeln, welches zu einer tatsächlichen und rechtlichen nachteiligen Rechtsposition führt.

Der Begriff begegnet Studierenden vor allem als erste Voraussetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs im Verwaltungsrecht: Nur wer durch hoheitliches – nicht privatrechtliches – Handeln in einer Rechtsposition beeinträchtigt wird, kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Klausurrelevant ist daher die Abgrenzung zwischen hoheitlichem und fiskalischem Tätigwerden der Verwaltung. Vertiefend: Der Folgenbeseitigungsanspruch.

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