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Definition: Höhere Gewalt

Definition

Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und überdies nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

Praktisch bedeutsam ist die höhere Gewalt vor allem als Haftungsausschluss in der Gefährdungshaftung: Nach § 7 II StVG ist die Ersatzpflicht des Kfz-Halters ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde. Weil die Voraussetzungen eng ausgelegt werden, greift der Ausschluss nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei Naturkatastrophen. In der Klausur solltest du die höhere Gewalt zudem sauber vom unabwendbaren Ereignis abgrenzen, das beim Ausgleich zwischen mehreren Beteiligten eine Rolle spielt. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur Haftung im Straßenverkehr.

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