Definition
Die hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die gebotene und für den Täter real mögliche Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Die hypothetische Kausalität entscheidet bei den unechten Unterlassungsdelikten darüber, ob das Unterlassen dem Erfolg zugerechnet werden kann – an die Stelle des Hinwegdenkens tritt das Hinzudenken der gebotenen Handlung. Examensrelevant sind der strenge Maßstab der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" und die Abgrenzung zur Verhinderungskausalität. Die dogmatischen Grundlagen von Kausalität und Zurechnung im Strafrecht erläutert der Artikel zu den Grundlagen des Strafrechts.