Definition
Gewalt ist jeder körperlich wirkende Zwang durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf eine Person, die nach der Vorstellung des Täters dazu bestimmt und geeignet ist, einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder unmöglich zu machen.
Der Gewaltbegriff zählt zu den umstrittensten Begriffen des Strafrechts: Von der klassischen körperlichen Kraftentfaltung über den vergeistigten Gewaltbegriff bis zur Rechtsprechung zu Sitzblockaden hat er eine bewegte Entwicklung durchlaufen. In der Klausur ist er sauber von der Drohung als zweitem Nötigungsmittel abzugrenzen; zudem ist die Verwerflichkeit nach § 240 II StGB gesondert zu prüfen. Vertiefend: § 240 StGB (Nötigung).
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