Definition
Gewerbe ist jede nach außen gerichtete, selbstständige, nicht freiberufliche, erkennbar planmäßige und auf gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht oder entgeltlich ausgeübt wird, die nicht zu den freien Berufen gehört.
Der Gewerbebegriff ist der zentrale Ausgangspunkt der Kaufmannseigenschaft: Nur wer ein Gewerbe – genauer: ein Handelsgewerbe – betreibt, ist Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Definiert ist der Gewerbebegriff weder im HGB noch in der Gewerbeordnung, sondern wurde von Rechtsprechung und Lehre entwickelt. Welche Merkmale die Tätigkeit erfüllen muss, wo die typischen Streitpunkte liegen (etwa die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht oder die Behandlung gesetz- bzw. sittenwidriger Tätigkeiten) und wie das Ganze in der Klausur zu prüfen ist, wird im Artikel zum Kaufmannsbegriff ausführlich erklärt.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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