Definition
Gewissensentscheidung im Sinne der durch Art. 4 I GG geschützten Gewissensfreiheit ist jede ernstliche, an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er nicht ohne ernsthafte Gewissensnot gegen sie handeln könnte.
Die Gewissensfreiheit aus Art. 4 I Var. 2 GG ist eigenständig neben der Religionsfreiheit geschützt und setzt anders als diese keinen Bezug zu einer Glaubensüberzeugung voraus – geschützt wird jede ernsthafte sittliche Entscheidung des Einzelnen. Erfasst sind sowohl der innere Prozess der Gewissensbildung (forum internum) als auch das Recht, danach zu handeln (forum externum). Als höchstpersönliches Recht steht sie ausschließlich natürlichen Personen zu, nicht auch juristischen Personen. Eine besondere Ausprägung findet sie im Recht auf Kriegsdienstverweigerung, Art. 4 III GG. Mehr im Artikel zu Art. 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit).
