Definition
Empfangsbote ist nur, wer objektiv zur Entgegennahme geeignet und bereit ist.
Beispiel
Ehegatte
Gegenbeispiel
4-jähriges Kind
Die Einordnung als Empfangsbote entscheidet darüber, wann eine Willenserklärung unter Abwesenden als zugegangen gilt: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit der Weiterleitung an den Erklärungsempfänger zu rechnen ist. Klassische Beispiele sind Ehegatten oder Mitarbeitende, während erkennbar ungeeignete Personen wie kleine Kinder ausscheiden. Vertiefend dazu der Artikel Zugang von Willenserklärungen.