Definition
Das Deckungsverhältnis besteht zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisenden. Hier also zwischen dem Angewiesenen A und dem Anweisenden B. Das Deckungsverhältnis betrifft die Frage, warum A dem C etwas zuwendet.
Das Valutaverhältnis besteht zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger. Hier also zwischen dem Anweisenden B und dem Anweisungsempfänger C. Es betrifft die Frage, warum C das Empfangene behalten darf.
Bei der Anweisung nach §§ 783 ff. BGB und in vergleichbaren Drei-Personen-Konstellationen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist die saubere Trennung von Deckungs-, Valuta- und Vollzugsverhältnis der Schlüssel zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung fehlgeschlagener Leistungen. Das Deckungsverhältnis erklärt das Innenverhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenem, während das Valutaverhältnis das Behaltendürfen des Empfängers betrifft.
Eine ausführliche Darstellung der Struktur findest du im Artikel Drei-Personen-Verhältnisse.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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