Definition
Dereliktion (Eigentumsaufgabe) ist die Aufgabe des Eigentums an einer beweglichen Sache dadurch, dass der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz aufgibt; die Sache wird herrenlos (§ 959 BGB).
Entscheidend ist der Verzichtswille: Er fehlt etwa beim bloßen Verlieren, dann bleibt das Eigentum bestehen. Bei Grundstücken gilt eine Sonderregel: Das Eigentum wird nur durch Verzichtserklärung gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung im Grundbuch aufgegeben (§ 928 I BGB).
Besonders klausurrelevant ist die Folge der Herrenlosigkeit: Eine herrenlose Sache kann durch Aneignung erworben werden (§ 958 I BGB) und ist im Strafrecht keine fremde Sache i. S. d. § 242 I StGB. Ob jemand, der Sachen entsorgt, wirklich auf sein Eigentum verzichten will, ist durch Auslegung zu klären.
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