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Definition: Dauerschuldverhältnis

Definition

Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht in einer einmaligen Leistung aufgeht, sondern auf eine dauernde oder wiederkehrende Leistung gerichtet ist, sodass sich der Gesamtumfang der geschuldeten Leistung nach der Dauer der Rechtsbeziehung bemisst (Kündigung aus wichtigem Grund: § 314 I BGB).

Dauerschuldverhältnisse sind keine Randerscheinung: Miete, Pacht, Darlehen, Dienst- und Arbeitsvertrag sowie der Gesellschaftsvertrag gehören dazu, der Kaufvertrag dagegen grundsätzlich nicht.

Klausurrelevant ist vor allem die Beendigung: Statt des Rücktritts steht regelmäßig die Kündigung zur Verfügung, weil bereits erbrachte Leistungen kaum sinnvoll rückabzuwickeln sind. Die allgemeine Regel zur außerordentlichen Kündigung enthält § 314 BGB; im Mietrecht gilt vorrangig § 543 BGB. Auch bei Störung der Geschäftsgrundlage tritt an die Stelle des Rücktritts die Kündigung (§ 313 III 2 BGB).

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