Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Dauernde Entstellung

Definition

Eine dauernde Entstellung liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nachhaltig und deutlich unästhetisch verändert wird; maßgeblich ist dabei der Eindruck des Gesamterscheinungsbilds. Sie ist ein Merkmal der schweren Körperverletzung (§ 226 I Nr. 3 StGB).

Erheblich ist die Entstellung, wenn sie auffällig ins Gewicht fällt und das äußere Erscheinungsbild des Opfers spürbar entstellt.

Maßgeblich für die dauernde Entstellung ist nicht die medizinische Schwere, sondern der optische Gesamteindruck des äußeren Erscheinungsbilds. Die Veränderung muss erheblich ins Gewicht fallen und darf sich nicht durch Zeitablauf oder ärztliche Behandlung von selbst beheben lassen. Praktisch bedeutsam ist die Abgrenzung zu vorübergehenden Beeinträchtigungen, die nicht unter § 226 I Nr. 3 StGB fallen. Mehr dazu im Artikel zu § 226 StGB (Schwere Körperverletzung).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten