Definition
Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet den Ausschluss eines Beweismittels aus der Beweiswürdigung; das Gericht darf das betreffende Beweismittel bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigen – selbst wenn es tatsächlich vorhanden ist.
Beweisverwertungsverbote sind von Beweiserhebungsverboten zu unterscheiden: Nicht jeder Verstoß gegen eine Erhebungsvorschrift führt automatisch zu einem Verwertungsverbot; die Rechtsprechung wendet regelmäßig eine Abwägungslehre an, die die Schwere des Verfahrensverstoßes gegen das Strafverfolgungsinteresse abwägt. Umstritten ist zudem die Fernwirkung, also ob auch mittelbar gewonnene Folgebeweise unverwertbar sind. Eine systematische Übersicht über Voraussetzungen, Fallgruppen und Fernwirkung bietet der Artikel Beweisverwertungsverbote (StPO).
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