Definition
Beweisverbote sind der Oberbegriff für alle Normen und Grundsätze, die die Erhebung und/oder Verwertung von Beweisen im Strafverfahren untersagen; sie schränken die Amtsaufklärungspflicht des § 244 II StPO ein und sind im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens hinzunehmen.
In der Fallbearbeitung ist zwischen Beweiserhebungsverboten, die bereits die Gewinnung eines Beweismittels untersagen, und Beweisverwertungsverboten zu unterscheiden, die lediglich die prozessuale Nutzung eines bereits erhobenen Beweises ausschließen. Nicht jedes Beweiserhebungsverbot führt automatisch zu einem Verwertungsverbot; die Rechtsprechung entwickelt hierzu eine differenzierte Abwägungslehre. Besonders klausurrelevant ist zudem die Frage der Fernwirkung sowie der Widerspruchslösung bei Verfahrensverstößen. Mehr dazu im Artikel zu den Beweisverwertungsverboten.
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