Definition
Ein Beweiszeichen ist ein Zeichen oder Symbol, das, oft auf einem Gegenstand angebracht, eine verkörperte Gedankenerklärung darstellt, welche zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und den Aussteller erkennen lässt. Diese Merkmale entsprechen denen des Urkundenbegriffs im Rahmen des § 267 I StGB (Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion).
Ob ein Zeichen als Beweiszeichen einzustufen ist, entscheidet über die Anwendbarkeit des § 267 StGB, da nur Urkunden im Rechtssinne tatbestandsmäßig sind. Klassische Beispiele sind die TÜV-Plakette oder ein Siegel mit Ausstellerbezug. In Klausuren ist die Abgrenzung zum bloßen Kennzeichen examensrelevant, da hiervon die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung abhängt. Weiterführend dazu der Artikel zu § 267 StGB.
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