Definition
Beweislastumkehr bedeutet, dass der Geschädigte bestimmte Voraussetzungen nicht zu beweisen hat und dass stattdessen von deren Vorliegen ausgegangen wird. Beweisbelastet ist der Anspruchsgegner.
Die Beweislastumkehr durchbricht den Grundsatz, wonach jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss. Praktisch bedeutsam wird sie etwa im Rahmen der Produzentenhaftung, wo der BGH seit dem sogenannten Hühnerpestfall zugunsten des Geschädigten vermutet, dass der Hersteller objektiv verkehrssicherungspflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat. Der Hersteller kann sich durch einen Entlastungsbeweis, etwa den Nachweis ordnungsgemäßer Organisation, von der Vermutung befreien. Mehr dazu im Artikel zur Produzentenhaftung.
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