Definition
Betreiber eines Online-Marktplatzes ist der Unternehmer, der einen Online-Marktplatz für Verbraucher zur Verfügung stellt (§ 312l IV BGB).
Der Begriff ist Teil der 2022 eingeführten Regelungen zu Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen. Nach § 312l III BGB ermöglicht ein Online-Marktplatz Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern über eine vom Anbieter betriebene Software. Der Betreiber trifft dabei eigene Informationspflichten nach Art. 246d EGBGB, unabhängig von den Pflichten der auf dem Marktplatz tätigen Unternehmer.
Einen Überblick über die Systematik des Verbraucherschutzrechts bietet der Artikel Grundlagen des Verbraucherschutzrechts.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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